AGB

AGB

1. Geltungsbereich JuistFerien

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Verträge von JuistFerien. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keine Abweichungen der AGB anerkannt.

2. Vertragsschluss JuistFerien

Der Mietvertrag wird durch den Vermittler „JuistFerien“ zwischen Eigentümer und Mieter für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraumes abgeschlossen. Der Vermieter ist „JuistFerien“. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die angegebene volljährige Person, die für die Erfüllung des Mietvertrages haftet. Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, haftet diese gemeinschaftlich.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für den Mietzeitraum ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden.

Der Mietvertrag wird mit der Bestätigung der Buchung durch den Gast verbindlich angenommen.

3. Zahlungsbedingungen und Mietpreis JuistFerien

Die Anzahlung, welche 10% des Gesamtmietpreises beträgt, ist am Tag der Buchung zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Gesamtsumme am Tag der Buchung zu leisten. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung und nach 2 Erinnerungen der Vermietungsfirma auf dem Konto sein, so wird die Buchung von „JuistFerien“ storniert. Zahlungen können per Kreditkarte oder per Überweisung auf folgendes Konto erfolgen: Eveline van Stee, Ostfriesische Volksbank, DE03 2859 0075 4100 2873 04. Nur nach ausdrücklicher Absprache ist es möglich die Buchung vor Ort zu zahlen.

Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Strom, Gas und Wasser. Für die Endreinigung wird eine einmalige Pauschale erhoben. Zusätzlich können Kosten anfallen für vereinbarte Zusatzleistungen (Bettwäsche, Handtücher, Haustiere). Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.

Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten. Für die Entrichtung der Kurtaxe ist jeder Gast auf Juist selbst verantwortlich, indem er diese bei der Kurverwaltung zahlt.

4. Rücktritt durch Mieter JuistFerien

Ein Rücktritt der Reise muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Ab Buchung bis 60 Tage vor Anreise ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% des Mietpreises fällig. Innerhalb 60 Tage vor Anreise wird für jeden tatsächlich nicht mehr vermieteten Tag der volle Tagesmietpreis in Rechnung gestellt.

Der Abschluss einer Reiserücktritt Versicherung wird dem Mieter empfohlen.

5. Rücktritt durch Vermieter JuistFerien

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen kündigen. Die Haftung beschränkt sich auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

6. Haftung des Vermieters JuistFerien

Der Vermieter haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, Störung der Wasser- und Stromversorgung etc.). Ebenso eine Haftung für Einrichtungen wie Küche, TV und Internet Wireless Lan. Der Feriengast ist aus den oben genannten Gründen nicht zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt.

7. Pflichten der Mieter JuistFerien

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Der Mieter haftet bei Nichteinhaltung dieser Pflichten, auch für die Mitreisenden und für seine minderjährigen Kinder. Der Mieter verpflichtet sich ferner, angerichtete Schäden an der Mietsache unverzüglich zu melden. Bei verspäteter Meldung hat „JuistFerien“ das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, insbesondere wenn der Nachmieter aufgrund von Schäden an der Mietsache Minderung oder Schadenersatzanspruch in Anspruch nimmt. Für Schäden am Inventar haftet der Mieter, sofern es sich nicht um allgemeinen Verschleiß handelt. Vorhandene Schäden an der Mietsache sind unverzüglich nach Einzug in die Wohnung, spätestens aber 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung, an „JuistFerien“ zu melden. Spätere Beanstandungen und sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche können nicht berücksichtigt werden. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr ordnungsgemäß, besenrein und in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Die Mülleimer müssen entleert werden, und das Geschirr muss sauber in die Schränke zurückgestellt werden. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und hat bei Verlust die daraus entstehenden Folgekosten (Schlüsselnotdienst, Schlüsselnachmachen) zu tragen. Handelt es sich um eine Schließanlage, können sich diese Kosten erheblich erhöhen.

Eine Kündigung des Vertrags durch den Feriengast im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise (§537 BGB) setzt voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe vom Vermieter verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Feriengastes gerechtfertigt ist.

8. Datenschutzbestimmungen JuistFerien

Der Vermieter verpflichtet sich, bei der Speicherung und der Bearbeitung von personenbezogenen Kundendaten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (BDSG) einzuhalten.

Der Feriengast billigt ein, dass die Agentur JuistFerien die Anschrift für spätere anderweitige Informationen verwenden darf, es sei denn, der Feriengast hat dies schriftlich ausdrücklich untersagt.

9. Tierverbot JuistFerien

In allen Ferienwohnungen, wo Hunde nicht explizit erlaubt sind, gilt ein striktes Tierhaltungsverbot. Sollte gegen das Tierverbot verstoßen werden, wird eine Strafe in Höhe von EUR 100,00 erhoben. Zusätzlich trägt der Mieter die durch seinen Verstoß entstandenen Kosten und ist schadenersatzpflichtig.

10. Rauchverbot JuistFerien

In allen Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur gestattet auf der Terrasse oder dem Balkon. Sollte gegen das Rauchverbot verstoßen werden, wird eine Strafe in Höhe von EUR 100,00 erhoben. Zusätzlich trägt der Mieter die durch seinen Verstoß entstandenen Kosten und ist schadenersatzpflichtig.

11. An- und Abreise, Nutzung JuistFerien

Am Anreisetag kann die Ferienwohnung ab 16:30 Uhr bezogen werden, nach Absprache ist auch eine frühere Anreise möglich. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 16:30 Uhr bezogen werden kann.

Die Nutzung der Ferienwohnung ist nur für die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl gestattet. Mit Rücksichtnahme auf andere Gäste sind Störungen, besonders während der angegebenen Ruhezeiten zu unterlassen.

Mit Rücksicht auf Folgegäste ist das Braten von Fisch nicht gestattet.

Die Abreisezeit beträgt 10 Uhr. Am Abreisetag sollte die Ferienwohnung besenrein hinterlassen werden, das Geschirr gereinigt, der Kühlschrank leer und der Müll vorschriftsgemäß entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln behält sich der Vermieter vor, diese in Rechnung zu stellen. Vor Verlassen der Wohnung sind alle Fenster zu schließen.

12. Salvatorische Klausel JuistFerien

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.